Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung
1. Zweck der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung dient dem Schutz von Personen und Eigentum sowie der Prävention und Aufklärung von Straftaten, insbesondere Diebstahl und Vandalismus.
2. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das berechtigte Interesse liegt im Schutz von Personen und Eigentum.
3. Speicherdauer und Löschung
Die aufgezeichneten Videodaten werden grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden automatisch und unwiderruflich gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, sofern dies im Einzelfall zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die Speicherung wird auf das notwendige Maß beschränkt, entsprechend dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO sowie dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO.
4. Zugriff auf die Aufzeichnungen
Zugriff auf die gespeicherten Aufzeichnungen erhalten ausschließlich hierzu berechtigte Personen. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
